1. Inhalt
  2. Schulprofil
    1. Erzieherisches Leitbild
    2. Besonderheiten
    3. Rahmenbedingungen
    4. Mitwirkung
  3. Lebensraum Schule
    1. Schülervertretung
      1. Zielperspektiven der Schülervertretung
      2. Konkrete Umsetzung
      3. SV-Lehrer*innen
      4. Schülersprecher*innen
    2. Zusammenarbeit mit Eltern
    3. Kooperation mit außerschulischen Partnern
      1. Berufswahlvorbereitung
      2. Unterrichtsfach Sport
      3. SV-Arbeit
    4. Aktionstage, Projekttage, Projekte
      1. Aktionstage, Projekttage
      2. Projekte
  4. Pädagogische Konzepte
    1. Individuelle Förderung
    2. Gemeinsames Lernen
    3. Integration und DaZ-Unterricht
    4. Ganztagsbetreuung
    5. Schulsozialarbeit
    6. Bilingualer Unterricht – Zielsprache Englisch
    7. Differenzierungsbereich (viertes Hauptfach)
    8. Digitale Medien und Medienkonzept
    9. Schwerpunkt Basketball
    10. Berufswahlvorbereitung
    11. Beratungskonzept
    12. Methodenlernen
    13. Schullandheim Wangerooge
    14. Ethikunterricht
    15. Schulsanitätsdienst
    16. Sporthelferausbildung
    17. Gitarren-AG
    18. Mofa-AG (Mofaprüfbescheinigung)
    19. DELF-Zertifikat für Französisch als Fremdsprache
    20. Weitere Arbeitsgemeinschaften
    21. Öffentlichkeitsarbeit
  5. Planung der Schulentwicklung
    1. Bestandsanalyse
      1. Schuljahr 2000/2001
      2. Schuljahr 2001/2002
      3. Schuljahr 2002/2003
      4. Schuljahr 2003/2004
      5. Schuljahr 2004/2005
      6. Schuljahr 2005/2006
      7. Schuljahr 2006/2007
      8. Schuljahr 2007/2008
      9. Schuljahr 2008/2009
      10. Schuljahr 2009/2010
      11. Schuljahr 2010/2011
      12. Schuljahr 2011/2012
      13. Schuljahr 2012/2013
      14. Schuljahr 2013/2014
      15. Schuljahr 2014/2015
      16. Schuljahr 2015/2016
      17. Schuljahr 2016/2017
      18. Schuljahr 2017/2018
      19. Schuljahr 2018/2019
      20. Schuljahr 2019/2020
      21. Schuljahr 2020/2021
      22. Schuljahr 2021/2022
    2. Fortbildungskonzept
    3. Evaluation
    4. Steuergruppenarbeit
  6. Anhang
    1. Konzept des Gemeinsamen Unterrichts
    2. Medienkonzept der Edith-Stein-Realschule

Konzept des gemeinsamen Unterrichts

(Stand: Dezember 2016)

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Wechsel von der Grundschule in die Sekundarstufe 1

  1. Rahmenbedingungen
  2. Frühzeitiger Kontakt zwischen Grund- und Realschule
  3. Elternkontakt
    1. Elternsprechtag

Pädagogische Aspekte des GU

  1. Pädagogische Grundprinzipien
  2. Differenzierungsmöglichkeiten
    1. Unterrichtsorganisation
    2. Individualisierung erfolgt durch:
    3. nnere Differenzierung/ vorrangig
    4. Äußere Differenzierung/ in Ausnahmefällen, situationsabhängig   
    5. Unterrichtsformen
    6. Teamteaching
    7. Gruppenförderung
    8. Einzelförderung
    9. Klassenunterricht mit Hilfestellung
    10. Klassengröße
  3. Medien und Materialien
  4. Räumlichkeiten

Förderkonzept

  1. Individuelle Förderplanung
  2. Leistungsbewertung/ Zeugnisse
  3. Beendigung der sonderpädagogischen Förderung im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts
  4. Mögliche Schulabschlüsse

 

Einleitung

Seit dem Schuljahr 2014/2015 gibt es an der Edith-Stein-Realschule Lippstadt die Möglichkeit den Gemeinsamen Unterricht (GU) zu besuchen.

Gemeinsamer Unterricht bedeutet, dass Regelschüler gemeinsam mit Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden. Diese Schüler hatten in der Vergangenheit ab der 5. Klasse lediglich die Möglichkeit an einer entsprechenden Förderschule unterrichtet zu werden.

Die Zahlen der Schüler werden sich voraussichtlich in naher Zukunft regelmäßig erhöhen, da der Elternwille bei dem Feststellungsverfahren über den passenden Förderort der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf maßgeblich ist. 

In der Regel handelt es sich bei den Kindern um Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen, jedoch haben einige Schüler auch den Förderschwerpunkt Sprache bzw. Emotionale und Soziale Entwicklung.

 

Wechsel von der Grundschule in die Sekundarstufe 1

1. Rahmenbedingungen

Die meisten Schüler mit besonderem Förderbedarf, die an der Edith-Stein-Realschule aufgenommen werden, hatten bereits den Gemeinsamen Unterricht an ihrer Grundschule besucht. Zuvor wurden im Zusammen¬hang mit dem „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort“ (AO-SF) entsprechende Feststellungen gemacht. Das konnte in der Anfangszeit des Grundschulbesuches, aber auch bereits im Kindergarten geschehen sein. Auf Antrag der Eltern konnten die Schüler statt an der Förderschule im Gemeinsamen Unterricht weiterhin an ihrer Grundschule unterrichtet werden.

Die Schüler hatten dann einen Anspruch auf zwei von einem Förderschullehrer betreuten Schulstunden pro Woche. Gab es an den Grundschulen mehrere Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf, konnten diese in einer integrativen Lerngruppe zusammengefasst werden. Somit erhöhte sich automatisch die Stundenzahl des Förderschullehrers, aber auch die der Schüler innerhalb der integrativen Lerngruppe.

Über den Status der Schüler wird bei einer jährlichen Überprüfung entschieden. Sollte der Förderdarf auch nach der 4. Klasse weiterhin bestehen, muss (gemäß AO-SF § 37/4) über eine Änderung des Förderortes entschieden werden.

Bescheinigt die abgebende Grundschule, dass der Schüler für eine Beschulung in einer integrativen Lerngruppe geeignet ist, und sind die räumlichen (zusätzlicher Förderraum), personellen (zusätzlicher 

Förderlehrer) und rechtlichen Voraussetzungen dazu an der aufnehmenden Schule gegeben, kann die Regelschule die Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf aufnehmen. 

Das oben beschriebene Verfahren bezieht sich in erster Linie auf bereits „GU-erfahrene“ Schüler der Grundschule. Einige wenige Schüler werden erst zum Ende der 4. Klasse oder später an der Realschule auf den sonderpädagogischen Förderbedarf hin überprüft und finden so ihren Weg in die integrative Lerngruppe.

2. Frühzeitiger Kontakt zwischen Grund- und Realschule

Sollte feststehen, dass die Kinder der abgebenden Grundschule auch weiterhin einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, können sie im Vorfeld des 5. Schuljahres Kontakt mit der Realschule aufnehmen. Dies dient der Information über die schulischen Gegebenheiten und des gegenseitigen Kennenlernens der Beteiligten (neben dem Kennenlernen der Kinder können sich dabei aber auch vor allem die Lehrer pädagogisch austauschen).

Dieser Kontakt kann in einem Besuch der integrativen Lerngruppe an der neuen Schule oder in einem Besuch des „Tages der offenen Tür“ an der Realschule bestehen. Hier besteht für die neuen Schüler auch die Möglichkeit, bei verschiedenen Unterrichtsstunden der Jahrgangsstufe zu hospitieren.

3. Elternkontakt

Vor Beginn des 5. Schuljahres ist der Kontakt zu den Eltern der neuen Schüler eine wichtige Grundvoraussetzung fürs Gelingen bzw. Akzeptieren der neuen Klasse.

Nicht nur die Eltern der integrativen Schüler sind in dem Fall besonders neugierig auf die neuen Lernumstände. Auch gilt es,  mögliche Bedenken (Bevorzugung der GU- Schüler, Herabsetzung des gesamten Leistungsniveaus) bei den Eltern der Regelschüler zu zerstreuen. Bei dem oben bereits erwähnten „Tag der offenen Tür“ und bei einem Kennenlernnachmittag kurz vor den Sommerferien besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit, Fragen zu beantworten bzw. beantwortet zu bekommen. Vor allem die positiven Aspekte des Gemeinsamen Unterrichts für die Regelschüler (soziales Arbeiten, Üben von Toleranz, selber profitieren von einer Doppelbesetzung, kleinere Klassen) sollten dabei herausgestellt werden.

Auch die Eltern der Integrativen Schüler haben bei den genannten Veranstaltungen natürlich die Möglichkeit sich zu informieren. Besonders wichtig sind in dem Zusammenhang die möglichen Schulabschlüsse und die Form der Zeugnisse bzw. der Leistungsbewertungen.

3.1 Elternsprechtage

Zweimal pro Jahr finden an der Edith-Stein-Realschule Elternsprechtage statt. Hier haben die Eltern der integrativen Schüler die Möglichkeit, sich sowohl mit dem Förderschullehrer alleine oder auch mit dem Klassenlehrer und dem Förderschullehrer zusammen über die Entwicklung ihrer Kinder zu unterhalten.

Bei Bedarf ist natürlich auch ein zusätzlicher Austausch (telefonisch oder persönlich) möglich.

 

Pädagogische Aspekte des gemeinsamen Unterrichts (GU)

1. Pädagogische Grundprinzipien

Ein vordergründiges Ziel von Integration ist das Erlernen von gegenseitiger Akzeptanz, die die Basis des sozialen Miteinanders darstellt.

Alle Schülerinnen und Schüler kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Erwartungen, Ängsten und Motivationen zur Schule. Jeder hat für sich ein individuelles Modell von seiner Umgebungswelt. Gerade in integrativen Lerngruppen haben diese Modelle eine große Spanne. Um den Schülern mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, bedarf es einer stark schülerzentrierten Ausrichtung. Insbesondere Schüler mit Förderbedarf benötigen Akzeptanz, Orientierung, emotionale Sicherheit und Halt. Sie sind sehr häufig abhängig von einem positiven Lernklima, das Offenheit und Anderssein erlaubt.

Das vordergründige Leitziel für die integrativen Lerngruppen in der Edith-Stein-Realschule lautet:

So viel Gemeinsamkeit wie möglich- so viel individuelle Förderung wie nötig.

Wichtig sollen dabei möglichst gemeinsame Lernerfahrungen am gleichen Unterrichtsgegenstand sein, jedoch mit unterschiedlichen Lernzielen und Lernergebnissen. Die Regelschüler profitieren in ihrem sozialen Lernen. Hierzu zählen Fähigkeiten wie Hilfsbereitschaft, Verständnis, Toleranz, Perspektivübernahme und Empathie.

In Ausnahmefällen, wenn es die Situation erfordert, gibt es auch Unterrichtsphasen, in denen Integrationsschüler einzeln oder in Kleingruppen losgelöst vom Klassenverband unterrichtet werden.

2. Differenzierungsmöglichkeiten

Zur Veranschaulichung sind im Folgenden mögliche Fördermaßnahmen für Schüler einer Integrativen Lerngruppe aufgeführt:

  • verringerter Arbeitsumfang
  • verlängerte Arbeitszeitvorgabe
  • differenzierte Materialien und Aufgaben
  • in einzelne Schritte aufgeteilter Arbeitsauftrag
  • Einbeziehen unterschiedlicher Lernwege
  • handlungsorientierte Aufgabenstellungen
  • farblich gekennzeichnete Materialien
  • spezielle Programme zur Wahrnehmungs- und Konzentrationsförderung
  • Absprachen mit Eltern
  • Hilfe durch Lernpartner
  • besonderer Arbeitsplatz
  • Vermitteln des Kindes/ der Familie in Beratung oder Therapie
  • bei nicht oder wenig deutsch sprechenden Kindern: bisherige spezielle Hilfen zur Integration
  • Zusammenfassende Begründung im Hinblick auf die Notwendigkeit der Überprüfung des Kindes

2.1. Unterrichtsorganisation

Die Unterrichtsorganisation an der Edith-Stein-Realschule Lippstadt ist so gestaltet, dass individuelle Lern- und Entwicklungsschritte zu verwirklichen sind und gemeinsame Erfahrungen im Klassenverband ermöglicht werden.

2.2. Individualisierung erfolgt durch:

  • Differenzierung der Zeit, des Umfanges, des Niveaus, der Hilfe, der Medien und der Ziele
  • Teamteaching
  • Gemeinsame Pausenzeiten
  • gemeinsame Inhalte, Methoden, Lernorte und -zeiten
  • Gemeinsame Situationen mit emotionalen und sozialen Schwerpunkten
  • Gemeinsame Orte der Begegnung
  • Gemeinsames Nutzen der Medien

Der Gemeinsame Unterricht an der Edith-Stein-Realschule vereint innere und äußere Differenzierung durch gemeinsame Unterrichtsinhalte, den Klassenraum als gemeinsamen Lernort, das Lehrerteam, das alle Schüler möglichst gemeinsam unterrichtet und die Mitschüler, die eine realistische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Gegebenheiten erfahren und bewältigen müssen. Die Schüler erleben Schule als Ort für Kommunikation und Interaktion. Hier können sie lernen, Schwächere anzuerkennen, Frustrationen ertragen zu können, zu kooperieren, Hilfe zu leisten/ oder zu erhalten und Solidarität zu erfahren.

2.3.  Innere Differenzierung/vorrangig

  • Die innere Differenzierung des Unterrichts ist methodische Grundvoraussetzung des GU.
  • Die Schüler lernen mit- und voneinander.
  • Die individuellen Lernvoraussetzungen jedes Einzelnen werden berücksichtigt und erfordern individuelle Förderdiagnostik und -pläne
  • Soweit möglich, werden Förderschullehrer und Regelschullehrer gemeinsam im Unterricht eingesetzt. Sie arbeiten im Team.

2.4. Äußere Differenzierung/in Ausnahmen > situationsabhängig

  • Anpassung des Niveaus und des Umfangs von Lernangeboten
  • Einsatz unterschiedlicher und ständig anzupassenden Medien und Methoden
  • die Nutzung des Förderraumes / Gruppenraumes
  • vielfältige Unterrichtsformen
  • personelle Differenzierung
  • ggf. individuelle Pausen– und Ruhezeiten

 

3. Unterrichtsformen

3.1.Teamteaching

Der zuständige Klassen- bzw. Fachlehrer und der Förderschullehrer arbeiten nach Absprache im Teamteaching. Die sonderpädagogische Förderung soll dabei nicht nur einzelnen Schülern mit sonder¬pädagogischem Förderbedarf, sondern dem gesamten System zugute kommen. Die Federführung in der Auswahl der Unterrichtsgegenstände und –themen übernimmt in der Regel der Regelschullehrer. Dadurch wird aus fachlicher Sicht die Kontinuität des Lernzuwachses am ehesten gewährleistet.

Bei den Schülern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung geht es in diesem Verfahren hauptsächlich um die Verinnerlichung und Implementierung vereinbarter Regeln und um ein effektives Coaching in sozialen Situationen.

Die Förderschüler im Bereich Lernen erhalten differenziertes Material und zusätzliche Unterstützung, damit individuelle Lernfortschritte erzielt werden können.

3.2. Gruppenförderung

Je nach Unterrichtsthema und der besonderen Situation einer Lerngruppe ist die Förderung in einer Kleingruppe außerhalb des Klassenverbandes sinnvoll.

Für die Kleingruppenförderung ist der Förderschullehrer in Absprache mit dem Klassen- oder Fachlehrer zuständig. Der Förderschüler ist in der Regel Mitglied dieser Kleingruppe. In solchen Fördersituationen geht es beispielsweise um Wiederholung und Vertiefung, Festigung und Übung von Lernstoff. Das Üben von Methoden kooperativen Lernens im Sinne von Partner –oder Gruppenarbeit kann ebenfalls Bestandteil dieser Unterrichtsform sein.

3.3. Einzelförderung

In Absprache zwischen den Lehrpersonen aus Förder- und Regelschulbereich kann außerhalb des Klassenraumes auch eine individuelle Förderung stattfinden. In diesem Ausnahme-Unterrichtssetting geht es in erster Linie um die individuelle Unterstützung bei besonderen Lernproblemen einzelner Schüler.

Hierbei kann es sich u.a. auch um akute Krisenintervention handeln.

Im Einzelfall kann für Schüler mit Förderbedarf auch eine regelmäßige oder zumindest zeitlich begrenzte Einzelförderung sinnvoll sein. Dort werden reflektierende Gespräche geführt bzw. individuelle Ziel¬vereinbarungen verabredet und umgesetzt. Diese werden regelmäßig evaluiert und am aktuellen Alltagsgeschehen des Schülers gemessen und ggf. entsprechend angepasst.

3.4. Klassenunterricht mit Hilfestellungen

Wenn der Unterricht nicht im Teamteaching stattfindet, so wird die eine der beteiligten Lehrpersonen unterrichtsführend und die andere unterstützend für die Lerngruppe eingesetzt. Die Hilfestellung durch den Lehrer kann in solchen Situationen von allen Schülern eingefordert werden.

3.5. Klassengröße

Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Regelschülern und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu schaffen, sollten nicht mehr als 5 Förderschüler in einer Integrativen Lerngruppe beschult werden. Die Regelklasse sollte dem angepasst dann nicht mehr als 24 Schüler beinhalten.

4. Medien und Materialien

Die Medien und Materialien zur sonderpädagogischen Förderung unterscheiden sich vom Regelschulmaterial in ihrem Aufbau, ihrer Struktur, der Darstellung und der Informationsdichte sowie in der Quantität. Solche Materialien sind für den differenzierten Unterricht unerlässlich. Dazu haben sich die Pädagogen der Edith-Stein-Realschule Gedanken gemacht und den Aufbau einer Mediothek für diese speziellen Materialien vorgeschlagen. Zu den Anschaffungsplänen gehören auch die Beschaffung von Anschauungshilfen und förderdiagnostischen Instrumentarien.

5. Räumlichkeiten

Die Förderung der Förderschüler wird vornehmlich im Klassenverband innerhalb des Klassenraumes vorgenommen. Für Einzel- und Gruppenförderung stehen Nebenräume und weitere Fachräume zur Verfügung. Die Koordinierung der Räumlichkeiten erfolgt jeweils mit dem neuen Schuljahr um einen festen Platz und damit Kontinuität zu schaffen.

 

Förderkonzept

1. Individuelle Förderplanung

Die ersten in der Klasse 5 angefertigten Förderpläne orientieren sich noch an den Förderplänen der Grundschule bzw. an den im AO-SF aufgezählten Förderschwerpunkten des Schülers. Die Förderpläne können dann bei Bedarf regelmäßig vom Förderschullehrer (in Absprache mit dem Klassenlehrer oder auch den Fachlehrern) korrigiert werden. 

Alle mit den Schülern befassten Lehrer sollen Einblick in die Förderpläne haben.

Beschrieben sind in den Förderplänen die Lernvoraussetzungen der einzelnen Schüler. Werden zum Förderbedarf noch verschiedene Fördermaßnahmen empfohlen, sollen auch die Befähigungen beschrieben und nach dem Motto „Von den Stärken ausgehen“ konstruktiv gefördert werden.

Da an der Edith-Stein-Realschule der Ganztagsunterricht verpflichtend ist, können Schüler mit kognitiven Schwächen sich evtl. in den verschiedenen AGs besonders hervortun (z.B. im Sport , in der Musik, am Computer oder im Werkraum).

Dokumentiert werden soll somit auch der jeweils individuell unterschiedlich gemachte Lernprozess.

Folgende Förderschwerpunkte (mit jeweils mehreren unterschiedlichen Förderbereichen) werden in den Gutachten berücksichtigt:

  • Wahrnehmung
  • Motorik
  • Kognition
  • Lernverhalten
  • Sozialverhalten
  • Emotionalität
  • Sprache/Kommunikation

Zusätzlich werden gezielte Beobachtungen in den Fächern Mathematik und Deutsch gemacht.

2. Leistungsbewertung/Zeugnisse

Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zieldifferent gefördert und erhalten Berichtszeugnisse mit beschreibenden Texten in allen Fächern. Großen Wert wird dabei auch (ähnlich wie in den Förderplänen) auf den individuellen Lernfortschritt gelegt.

Auch die Klassenarbeiten werden in Berichtsform bewertet.

Reguläre Zeugnisse mit herkömmlichen Noten erhalten dagegen die Schüler mit den Förderschwerpunkten Sprache sowie Emotionale/Soziale Entwicklung.

Bei allen GU- Schülern wird auch das Arbeits- und Sozialverhalten in Berichtsform beschrieben. 

Erwähnung findet auf den Zeugnissen auch der jeweilige Förderschwerpunkt des Schülers.

3. Beendigung der sonderpädagogischen Förderung im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts

Entwickelt sich ein Schüler der integrativen Lerngruppe leistungsmäßig besonders gut, kann man ihn auf Probe für ein halbes Jahr am Regelunterricht seiner Klasse teilnehmen lassen. Bewährt er sich auch in dieser Phase, kann die Klassenkonferenz eine entsprechende Empfehlung an das Schulamt schreiben. Das Schulamt entscheidet dann über die eventuelle Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

4. Schulabschlüsse

Für zielgleich geförderte Schüler sind an unserer Schule folgende Abschlüsse möglich:

  • Abschluss der Sekundarstufe I nach Klasse 9
  • Abschluss der Sekundarstufe I nach Klasse 10 A

Zieldifferent geförderte Schüler können folgende Abschlüsse erlangen:

  • Abschlusszeugnis der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach Klasse 9
  • Abschlusszeugnis der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach Klasse 10
  • Abschlusszeugnis der Hauptschule nach Klasse 9 gemäß AO-SF (Bericht und Noten) >> hier muss der Förderbedarf spätestens am Ende der Klasse 9 aufgehoben werden.